erstellt am 4. Mai 2017 - 19:14

Der Kanton Bern will künftig die Leistungen der Landeskirchen für die Gesellschaft abgelten und ihre Pfarrer weiterhin entlöhnen. Die Finanzierung wird im neuen Landeskirchengesetz, das der Regierungsrat Anfang April zuhanden des Grossen Rates verabschiedete, in zwei Säulen geregelt.